Cookie-Einwilligungsdaten

Cookie-Einwilligungsdaten: neue Anforderungen

Das neue Gesetz zur Zustimmungserklärung für Cookies ist nun für jede Website, die Traffic aus Spanien und Frankreich erhält, wirksam.

Was Sie in diesem Artikel erwartet

Stellen Sie sicher, dass Ihre Website nicht mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro belegt wird! Seit dem 11. Januar sind in Spanien und Frankreich Aktualisierungen zur Nutzung von Cookie-Einwilligungsdaten in Kraft getreten.

Um die Organic Law of Protection of Personal Data and Guarantee of Digital Rights (LOPD-GDD) und die von der AEPD festgelegten Vorschriften einzuhalten, müssen Verlage bestimmte Richtlinien befolgen, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Cookies. Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen führen.

Angesichts neuer Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses hat die AEPD ihre Anforderungen an die Cookie-Zustimmung überarbeitet. Diese Änderungen wurden im Juli 2023 angekündigt und wirken sich nun auf jede Website aus, die Traffic aus Spanien und Frankreich erhält.

Um diese aktualisierten Datenschutzbestimmungen einzuhalten, sollten Verlage die folgenden Aspekte berücksichtigen:

Erste Ebene des Einwilligungsbannners:

  • Zeigen Sie den Namen des Website-Herausgebers an.
  • Klären Sie den Zweck der Nutzung von Cookie-Zustimmungsdaten.
  • Geben Sie an, ob Cookies First-Party-Cookies (des Publishers) oder Third-Party-Cookies sind.
  • Hier sind allgemeine Informationen über die Datentypen, die für die Nutzerprofilierung gesammelt werden: **1. Demografische Daten:** * Alter * Geschlecht * Standort (Land, Region, Stadt) * Sprache * Bildungsniveau * Beruf * Einkommen (oft in Kategorien) **2. Verhaltensdaten:** * Surfverhalten (besuchte Websites, aufgerufene Seiten, Verweildauer) * Suchanfragen * Klickverhalten (auf Links, Anzeigen, Schaltflächen) * Interaktionen mit Inhalten (Likes, Shares, Kommentare) * Kaufhistorie und Einkaufsgewohnheiten * Nutzung von Apps und Software * Gerätenutzung (Typ, Betriebssystem, Browser) * Zeitpunkt und Häufigkeit der Nutzung **3. Interessen und Vorlieben:** * Themen, die Nutzer interessieren (basierend auf besuchten Inhalten, Suchanfragen) * Produkte und Dienstleistungen, an denen Nutzer interessiert sind * Markenpräferenzen * Hobbys und Freizeitaktivitäten **4. Technische Daten:** * IP-Adresse * Geräte-IDs (z. B. Cookie-IDs, Werbe-IDs) * Browser-Typ und -Version * Betriebssystem * Bildschirmauflösung * Informationen über Cookies und andere Tracking-Technologien **5. Kontextbezogene Daten:** * Aktueller Standort (wenn explizit geteilt oder abgeleitet) * Tageszeit * Wetterbedingungen (kann für bestimmte Kampagnen relevant sein) **6. Kommunikationsdaten:** * Interaktionen in sozialen Medien * E-Mail-Korrespondenz (oft aggregiert oder über Metadaten) * Teilnahme an Foren oder Gemeinschaften **Wichtige Hinweise:** * **Zweckbindung:** Die gesammelten Daten sollten ausschließlich für den Zweck der Nutzerprofilierung erhoben werden, der dem Nutzer transparent gemacht werden muss. * **Datenschutz:** Die Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten muss im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (z. B. DSGVO) erfolgen. Dies beinhaltet oft die Einholung von Zustimmung. * **Anonymisierung/Pseudonymisierung:** Wo immer möglich, sollten Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden, um die Identität der Nutzer zu schützen. * **Datenqualität:** Die Genauigkeit und Aktualität der gesammelten Daten sind entscheidend für die Qualität der Nutzerprofile. * **Dynamische Profile:** Nutzerprofile sind nicht statisch, sondern entwickeln sich im Laufe der Zeit weiter, da sich das Verhalten und die Interessen der Nutzer ändern. Diese Datentypen werden kombiniert und analysiert, um detaillierte Profile von Nutzern oder Nutzergruppen zu erstellen, die dann für personalisierte Inhalte, gezielte Werbung, Produktentwicklung und andere geschäftliche Zwecke verwendet werden können.
  • Optionen für Benutzer, um Cookies zu akzeptieren, zu konfigurieren oder abzulehnen.
  • Das Banner sollte klar beschriftete Schaltflächen zum Akzeptieren oder Ablehnen von Cookies sowie zum Aufrufen detaillierterer Einstellungen oder Informationen enthalten.

Zweite Ebene des Zustimmungsbeters:

  • Diese Ebene kann ein Einstellungsfenster enthalten, in dem Benutzer ihre Cookie-Einstellungen speichern können.
  • Es ist entscheidend, vorab angekreuzte Optionen, die die Annahme von Cookies begünstigen, zu vermeiden.
  • Bieten Sie Granularität bei der Cookie-Auswahl, gruppiert nach Zweck und optional nach Drittanbietern.
  • Drittanbieter-Cookies eindeutig anhand von Namen oder Marken identifizieren.

Datenerfassungsmethoden für die Zustimmung:

  • Klare Angabe des Umfang der Zustimmung (spezifisch für die Webseite oder auf andere erstreckend).
  • Wählen Sie aus, ob Sie Cookies akzeptieren oder ablehnen möchten. Beide Optionen sind gleichrangig und leicht zugänglich.
  • Untätigkeit sollte nicht als Zustimmung gewertet werden; es bedarf einer eindeutigen positiven Handlung.

Cookie-Dauer

  • Begrenzen Sie die Cookie-Dauer auf das für ihren beabsichtigten Zweck unbedingt erforderliche Minimum.

Verwendung von Cookie-Wänden:

  • Cookie-Walls sind zulässig, wenn Nutzer gut informiert sind und eine Alternative zum Zugang zu Diensten erhalten, ohne Cookies zu akzeptieren. Der alternative Dienst sollte gleichwertig sein und vom selben Anbieter bereitgestellt werden.

 

 

Kann Scrollen als Zustimmung zu Cookies betrachtet werden?

Das Scrollen auf einer Webseite gilt laut der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) nicht als gültige Form der ausdrücklichen Zustimmung.

Was passiert, wenn ein Nutzer nicht auf “Akzeptieren” für Cookies klickt?

Wenn ein Nutzer nicht ausdrücklich auf die Schaltfläche “Akzeptieren” für Cookies klickt, bedeutet dies, dass er der Verwendung von Cookies nicht zugestimmt hat. Das bloße Fortsetzen des Surfens auf der Website bedeutet keine Zustimmung.

Ist ein “Ablehnen”-Button im Cookie-Einwilligungsbanner notwendig?

Laut der AEPD ist es zwingend erforderlich, sowohl die Schaltfläche “Akzeptieren” als auch die Schaltfläche “Ablehnen” in Cookie-Zustimmungsbannern aufzunehmen. Diese Schaltflächen sollten gleichermaßen sichtbar und zugänglich sowie auf derselben Ebene platziert sein. Die AEPD betont, dass die Ablehnung von Cookies nicht komplizierter sein darf als deren Annahme.

Sollten Cookies blockiert werden, bis die Zustimmung erteilt wurde?

Ja, abgesehen von bestimmten Ausnahmen sollten Cookies blockiert bleiben, bis die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers vorliegt.

Benötige ich eine Einwilligungserklärung gemäß den DSGVO-Richtlinien?

Die AEPD hat nicht ausdrücklich festgelegt, ob technische Cookies als ausreichender Nachweis der Einwilligung gemäß der DSGVO dienen. Im Gegensatz zu einigen anderen Gerichtsbarkeiten kann es notwendig sein, Aufzeichnungen über die Einwilligung zu führen, anstatt sich einfach auf technische Cookies als Nachweis zu verlassen.

 

Als Herausgeber: Was müssen Sie tun?

Sind Sie ein Refinery89-Publisher und Ihre Website verwendet bereits die consentmanager.net CMP? Sie müssen sich keine Sorgen machen, da Sie alle oben genannten Anforderungen bereits erfüllen.

Wenn Sie eine andere CMP-Plattform verwenden, sich melden, und wir helfen Ihnen bei der Einrichtung des Consentmanager.net CMP ohne Zusatzkosten.

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